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„Erkennen“ heißt „Beherrschen“. Nur wer die notwendigen Planungsgrundlagen kennt, kann seine Planung zielgerichtet den gewünschten Nutzungs- anforderungen anpassen, zielführende Materialien nutzen und somit funktionstüchtige Bauwerke erstellen. Unzulängliche Ermittlungen der Bemessungsgrundlage „Bemessungsgrundwasserstand“ verstärken die Schadensfolgen, die immer häufiger augenfällig werden.

Grundlagenermittlungen müssen vor jeglichem Planungsbeginn für den individuellen Bauwerksstandort vorliegen. Einschätzungen und Annahmen von Planungsgrundlagen verbieten sich. Es muss jedermann klar sein, dass eine Planung auf Annahmen hin, eine Planung „ins Blaue“ hinein ist.

Damit der Sonderfachmann sowie der fachliche Laie diese fachspezifischen Termini richtig einordnen kann, empfehlen wir nachfolgende Literatur: